Schlampenschutzgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Schlampenschutzgesetz''' bezeichnet der Volksmund das Verbot des heimlichen Vaterschaftstests durch den Ehemann. Ehemännern wurde damit untersagt, durch Entnahme von Speichelproben der Kinder ihre Vaterschaft zu überprüfen.
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Als '''Schlampenschutzgesetz''' bezeichnen der Verfasser dieses PP-Artikels und vielleicht noch einige andere ähnlich Gepolte das Verbot des heimlichen Vaterschaftstests durch den Ehemann. Ehemännern wurde damit untersagt, durch Entnahme von Speichelproben der Kinder ihre Vaterschaft zu überprüfen.
  
 
Begründet wurde dieses Gesetz mit dem Verweis auf das Persönlichkeitsrecht des Kindes, wonach das Kind ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe und es den Vater nichts angehe zu wissen, ob er überhaupt der Vater jenes Kindes ist oder nicht.  
 
Begründet wurde dieses Gesetz mit dem Verweis auf das Persönlichkeitsrecht des Kindes, wonach das Kind ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe und es den Vater nichts angehe zu wissen, ob er überhaupt der Vater jenes Kindes ist oder nicht.  

Version vom 1. Januar 2011, 11:40 Uhr

Als Schlampenschutzgesetz bezeichnen der Verfasser dieses PP-Artikels und vielleicht noch einige andere ähnlich Gepolte das Verbot des heimlichen Vaterschaftstests durch den Ehemann. Ehemännern wurde damit untersagt, durch Entnahme von Speichelproben der Kinder ihre Vaterschaft zu überprüfen.

Begründet wurde dieses Gesetz mit dem Verweis auf das Persönlichkeitsrecht des Kindes, wonach das Kind ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe und es den Vater nichts angehe zu wissen, ob er überhaupt der Vater jenes Kindes ist oder nicht.

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