Schlampenschutzgesetz

Aus Lechzikon
Version vom 12. Januar 2011, 23:49 Uhr von Pfitzners Hansi (Diskussion | Beiträge) (Hat nichts mit Gleichberechtigung der Geschlechter zu tun. Oben im Artikel steht doch, dass Gesetz solle Rechte des Kindes schützen.)
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Als Schlampenschutzgesetz (offiziell Gendiagnostikgesetz) bezeichnen manche Menschen das Verbot des heimlichen Vaterschaftstests (offiziell: Abstammungsgutachten) durch den Ehemann. Das Wort wird im derb-vulgären Sprachgebrauch und damit in klar abwertender Absicht verwendet. Ehemännern wurde damit untersagt, durch Entnahme von Speichelproben der Kinder ihre Vaterschaft zu überprüfen.

Begründet wurde dieses Gesetz mit dem Verweis auf das Persönlichkeitsrecht des Kindes, wonach das Kind ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe und es den Vater nichts angehe zu wissen, ob er überhaupt der Vater jenes Kindes ist oder nicht.

1 Kritik

Es gibt sowohl männliche als auch weibliche hwG-Personen, die keinen Überblick haben, mit welchen Partnern sie ggf. Nachkommen gezeugt haben. Männliche - als Casanova oder Weiberheld bezeichnet - sind vielerorts hochangesehen, während weibliche abwertend als Schlampe bezeichnet werden. Dies widerspricht zwar klar dem Gleichheitsgrundsatz, entspricht aber andererseits den Gesetzen der Biologie, da ein Mann der theoretisch viel mehr Nachkommen als ein Frau haben kann bemüht ist, seine Gene so weit als möglich weiterzuvererben, und sich eher promiskuitiv verhält als eine Frau. Außerdem kann die Verwendung des Wortes Schlampenschutzgesetz als Verunglimpfung des Rechtssystems der Bundesrepublik Deutschland angesehen werden.

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