Benutzung dieses Bausteins
Der Gesundheitshinweis sollte gesetzt werden bei:
- Arzneistoffen von Verschreibungspflichtigen Medikamenten mit gesundheitsgefährdenden Nebenwirkungen, bei frei verkäuflichen Medikamenten nur, wenn bei deren Verwendung besonders oft oder besonders starke gesundheitsschädliche Wirkungen auftreten.
- Artikel zu Krankheiten, bei denen die Symptombeschreibung zu einer (fälschlichen) Selbstdiagnose führen können und bei denen Therapiehinweise gegeben werden.
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Nicht sinnvoll ist der Gesundheitshinweis bei:
- Arzneistoffen von frei verkäuflichen Medikamenten
- anatomischen und physiologischen Artikeln
- alltäglichen Stoffen wie ätherisches Öl, Zimt, Tabak, Honig, …
- Dingen und Handlungen des täglichen Gebrauchs wie Dildo, Sauna, Bodybuilding, …
- gesellschaftlichen Themen wie Suizid, Geburt, Rauchen, …
- Berufsbezeichnungen und medizinischen Fachgebieten
- Artikeln über Krankheitserreger
- Personenartikeln (Biografien) (z. B. medizinische Forscher, Ärzte, etc.)
- Artikeln zu Chemikalien, die keine Arzneistoffe sind
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Quelle: Entnommen 1:1 aus der Wikipedia - (Autoren)