Zugangserschwerungsgesetz
Version vom 10. Dezember 2009, 12:47 Uhr von Astronomer. (Diskussion) (für alle Pornoartikel-Einsteller)
Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) soll den Zugang zu Webseiten mit Darstellungen Pornografischer Handlungen im World Wide Web erschweren. Eine Strafverfolgung allein wegen des Aufrufs einer gesperrten Webseite bzw. Domain ist nach § 5 ZugErschwG untersagt.