Schlampenschutzgesetz
Version vom 1. Januar 2011, 16:05 Uhr von Michael Kühntopf (Diskussion | Beiträge)
Als Schlampenschutzgesetz bezeichnen einige wenige Primitive das Verbot des heimlichen Vaterschaftstests durch den Ehemann. Das Wort wird manchmal im derb-vulgären Sprachgebrauch und damit in klar abwertender Absicht verwendet. Ehemännern wurde damit untersagt, durch Entnahme von Speichelproben der Kinder ihre Vaterschaft zu überprüfen.
Begründet wurde dieses Gesetz mit dem Verweis auf das Persönlichkeitsrecht des Kindes, wonach das Kind ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe und es den Vater nichts angehe zu wissen, ob er überhaupt der Vater jenes Kindes ist oder nicht.