Schlampenschutzgesetz
Version vom 12. Januar 2011, 21:36 Uhr von Michael Kühntopf (Diskussion | Beiträge)
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Als Schlampenschutzgesetz (offiziell Gendiagnostikgesetz) bezeichnen einige wenige Menschen das Verbot des heimlichen Vaterschaftstests (offiziell: Abstammungsgutachten) durch den Ehemann. Das Wort wird im derb-vulgären Sprachgebrauch und damit in klar abwertender Absicht verwendet. Ehemännern wurde damit untersagt, durch Entnahme von Speichelproben der Kinder ihre Vaterschaft zu überprüfen.
Begründet wurde dieses Gesetz mit dem Verweis auf das Persönlichkeitsrecht des Kindes, wonach das Kind ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe und es den Vater nichts angehe zu wissen, ob er überhaupt der Vater jenes Kindes ist oder nicht.