Datei:20px-Flag of Turkey.png
Version vom 2. Juni 2010, 19:27 Uhr von Yülli (Diskussion | Beiträge) ({{Bild-Daten |BESCHREIBUNG=20Px-PNG. Ideal für Fußballvereine. |DATUM= |URHEBER= |QUELLE= |ANMERKUNG= |LIZENZ= Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei ("public domain"). Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem)
20px-Flag_of_Turkey.png (20 × 13 Pixel, Dateigröße: 359 Bytes, MIME-Typ: image/png)
Beschreibung | 20Px-PNG. Ideal für Fußballvereine. |
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Datum | |
Urheber | |
Quelle | |
Anmerkung | |
Lizenz | Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei ("public domain"). Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. |
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aktuell | 19:27, 2. Jun. 2010 | 20 × 13 (359 Bytes) | Yülli (Diskussion | Beiträge) | {{Bild-Daten |BESCHREIBUNG=20Px-PNG. Ideal für Fußballvereine. |DATUM= |URHEBER= |QUELLE= |ANMERKUNG= |LIZENZ= Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei ("public domain"). Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem |
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