Pornografie im Internet

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Das Internet ist durch Anonymität, kostenlose Angebote und Verfügbarkeit zu einem umfangreichen Verbreitungsweg von Pornografie geworden.

Als Pornografie wird bezeichnet, die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualakts mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen, wobei die Geschlechtsorgane in ihrer sexuellen Aktivität bewusst betont und gezeigt werden. Pornografie im Internet bezeichnet insgesamt die Form von pornografischen Schriften, Bildern, Tonträgern, Filmen und Videos die am stärksten über pornografische Websites verbreitet wird. Die strafrechtliche Definition des Begriffs Pornografie basiert auf dem Fanny-Hill-Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1969.

Jugendschutz und strafrechtliche Verfolgung stoßen im Internet auf Grund praktischer Probleme, Gesetzgebung unterschiedlicher Länder und oft auch durch verschleierter Domain-Registrierungen im Ausland auf ihre Grenzen. Zahlreiche Musterprozesse belegen die Hilflosigkeit der Strafverfolgung.

1 Rechtslage

Pornografie ist in Deutschland aufgrund der Jugendschutzbestimmungen § 184 Abs. 1 Nr. 1 & 2 Strafgesetzbuch (Deutschland) (StGB) und § 4 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) unzulässig.

Ausnahmsweise ist die öffentliche Zugänglichmachung im Rahmen geschlossener Benutzergruppen, bei denen sichergestellt ist, dass die Teilnehmer nicht unter 18 Jahren alt sind, erlaubt. Zu diesem Zweck verlangen manche Betreiber dieser Websites die Eingabe einer Kreditkarten- oder Personalausweisnummer, um das Alter zu verifizieren.

Diese Art der Zugangsbeschränkung wird jedoch von der deutschen Rechtsprechung nicht als wirksam eingestuft, vielmehr sind effektive Maßnahmen wie das Postident-Verfahren erforderlich.[1]

Anbieter, die kein Adult Verification System (kurz: AVS genannt) verwenden, machen sich dabei nach deutschem Recht strafbar. Öffentliche Sammlungen, die trotz AVS harte Pornografie enthalten, sind jedoch auch strafbar.

2 Quellen


3 Einzelnachweise

4 Netzverweise