Schlampenschutzgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Schlampenschutzgesetz''' bezeichnet der Volksmund das Verbot des heimlichen Vaterschaftstests durch den Ehemann. Ehemännern wurde damit untersagt, durch Entnahme von Speichelproben der Kinder ihre Vaterschaft zu überprüfen.
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Als '''Schlampenschutzgesetz''' bezeichnet der Volksmund das Verbot des heimlichen Vaterschaftstests durch den Ehemann. Das Wort wird manchmal im derb-vulgären Sprachgebrauch und damit in klar abwertender Absicht verwendet. Ehemännern wurde damit untersagt, durch Entnahme von Speichelproben der Kinder ihre Vaterschaft zu überprüfen.
  
 
Begründet wurde dieses Gesetz mit dem Verweis auf das Persönlichkeitsrecht des Kindes, wonach das Kind ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe und es den Vater nichts angehe zu wissen, ob er überhaupt der Vater jenes Kindes ist oder nicht.  
 
Begründet wurde dieses Gesetz mit dem Verweis auf das Persönlichkeitsrecht des Kindes, wonach das Kind ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe und es den Vater nichts angehe zu wissen, ob er überhaupt der Vater jenes Kindes ist oder nicht.  
  
 
== Weblinks ==
 
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* [http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftstest#Rechtslage Rechtslage von Vaterschaftstests] bei Wikipedia
 
* [http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,335365,00.html Zypries will heimliche Vaterschaftstests verbieten lassen], 3.01. 2005
 
* [http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,335365,00.html Zypries will heimliche Vaterschaftstests verbieten lassen], 3.01. 2005
 
* [http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,449898,00.html Zypries bekräftigt Nein zu heimlichen DNA-Tests], 21.11. 2006
 
* [http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,449898,00.html Zypries bekräftigt Nein zu heimlichen DNA-Tests], 21.11. 2006

Version vom 1. Januar 2011, 15:40 Uhr

Als Schlampenschutzgesetz bezeichnet der Volksmund das Verbot des heimlichen Vaterschaftstests durch den Ehemann. Das Wort wird manchmal im derb-vulgären Sprachgebrauch und damit in klar abwertender Absicht verwendet. Ehemännern wurde damit untersagt, durch Entnahme von Speichelproben der Kinder ihre Vaterschaft zu überprüfen.

Begründet wurde dieses Gesetz mit dem Verweis auf das Persönlichkeitsrecht des Kindes, wonach das Kind ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe und es den Vater nichts angehe zu wissen, ob er überhaupt der Vater jenes Kindes ist oder nicht.

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