Schlampenschutzgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Lechzikon
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Warnung)
Zeile 1: Zeile 1:
 +
{{Vorlage:Warnung Anstößig}}
 +
 
Als '''Schlampenschutzgesetz''' (offiziell '''Gendiagnostikgesetz''') kritisiert der Volksmund das Verbot des heimlichen [[Vaterschaftstest]]s (offiziell: '''Abstammungsgutachten''') durch den Ehemann. Ehemännern wurde damit untersagt, durch Entnahme von Speichelproben der Kinder ihre Vaterschaft zu überprüfen. Begründet wurde dieses Gesetz mit dem Verweis auf das Persönlichkeitsrecht des Kindes, wonach das Kind ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe und es den Vater nichts angehe zu wissen, ob er überhaupt der Vater jenes Kindes ist oder nicht.  
 
Als '''Schlampenschutzgesetz''' (offiziell '''Gendiagnostikgesetz''') kritisiert der Volksmund das Verbot des heimlichen [[Vaterschaftstest]]s (offiziell: '''Abstammungsgutachten''') durch den Ehemann. Ehemännern wurde damit untersagt, durch Entnahme von Speichelproben der Kinder ihre Vaterschaft zu überprüfen. Begründet wurde dieses Gesetz mit dem Verweis auf das Persönlichkeitsrecht des Kindes, wonach das Kind ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe und es den Vater nichts angehe zu wissen, ob er überhaupt der Vater jenes Kindes ist oder nicht.  
  

Version vom 12. Januar 2011, 20:38 Uhr

Achtung:
!

Dieser Artikel könnte auf manche Leser anstößig oder gar abstoßend wirken.



















Als Schlampenschutzgesetz (offiziell Gendiagnostikgesetz) kritisiert der Volksmund das Verbot des heimlichen Vaterschaftstests (offiziell: Abstammungsgutachten) durch den Ehemann. Ehemännern wurde damit untersagt, durch Entnahme von Speichelproben der Kinder ihre Vaterschaft zu überprüfen. Begründet wurde dieses Gesetz mit dem Verweis auf das Persönlichkeitsrecht des Kindes, wonach das Kind ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe und es den Vater nichts angehe zu wissen, ob er überhaupt der Vater jenes Kindes ist oder nicht.

Weblinks