Schlampenschutzgesetz

Aus Lechzikon
Version vom 1. Januar 2011, 18:29 Uhr von Pfitzners Hansi (Diskussion | Beiträge) (Über die Anzahl der Menschen die das Wort "Sclampenschutzgesetz" verwenden haben wir ohne Belege nicht zu urteilen.)
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Als Schlampenschutzgesetz bezeichnen einige Menschen das Verbot des heimlichen Vaterschaftstests durch den Ehemann. Das Wort wird im derb-vulgären Sprachgebrauch und damit in klar abwertender Absicht verwendet. Ehemännern wurde damit untersagt, durch Entnahme von Speichelproben der Kinder ihre Vaterschaft zu überprüfen.

Begründet wurde dieses Gesetz mit dem Verweis auf das Persönlichkeitsrecht des Kindes, wonach das Kind ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe und es den Vater nichts angehe zu wissen, ob er überhaupt der Vater jenes Kindes ist oder nicht.

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