Schlampenschutzgesetz

Aus Lechzikon
Version vom 12. Januar 2011, 23:46 Uhr von Pfitzners Hansi (Diskussion | Beiträge) (Sorry; aber die Gesetze der Biologie gibt es schon Millionen Jahre länger als die "Gleichheitsgrundsätze" der Aufklärung des 17. Jahrhunderts.)
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Als Schlampenschutzgesetz (offiziell Gendiagnostikgesetz) bezeichnen manche Menschen das Verbot des heimlichen Vaterschaftstests (offiziell: Abstammungsgutachten) durch den Ehemann. Das Wort wird im derb-vulgären Sprachgebrauch und damit in klar abwertender Absicht verwendet. Ehemännern wurde damit untersagt, durch Entnahme von Speichelproben der Kinder ihre Vaterschaft zu überprüfen.

Begründet wurde dieses Gesetz mit dem Verweis auf das Persönlichkeitsrecht des Kindes, wonach das Kind ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe und es den Vater nichts angehe zu wissen, ob er überhaupt der Vater jenes Kindes ist oder nicht.

1 Kritik

Es gibt sowohl männliche als auch weibliche hwG-Personen, die keinen Überblick haben, mit welchen Partnern sie ggf. Nachkommen gezeugt haben. Männliche - als Casanova oder Weiberheld bezeichnet - sind vielerorts hochangesehen, während weibliche abwertend als Schlampe bezeichnet werden. Dies widerspricht klar dem Gleichheitsgrundsatz. Andererseits entspricht es den Gesetzen der Biologie, dass ein Mann der theoretisch viel mehr Nachkommen als ein Frau haben kann seine Gene so weit als möglich weitervererbt, und sich eher promiskuiv verhält als eine Frau. Diese unterschiedliche Bewertung der Geschlechter kann mit dem Gendiagnostikgesetz nicht einmal teilweise aufgehoben werden. Außerdem kann die Verwendung des Wortes Schlampenschutzgesetz als Verunglimpfung des Rechtssystems der Bundesrepublik Deutschland angesehen werden.

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