Schlampenschutzgesetz

Aus Lechzikon
Version vom 13. Januar 2011, 00:32 Uhr von Pfitzners Hansi (Diskussion | Beiträge) (Eher doch unwahrscheinlich und Theoriefindung! Unter uns Kerlen untereinander und wenn die Frauen nicht dabei sind können wir ja mal ehrlich sein, oder?)
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Als Schlampenschutzgesetz (offiziell Gendiagnostikgesetz) bezeichnen manche Menschen das Verbot des heimlichen Vaterschaftstests (offiziell: Abstammungsgutachten) durch den Ehemann. Das Wort wird im derb-vulgären Sprachgebrauch und damit in klar abwertender Absicht verwendet. Ehemännern wurde damit untersagt, durch Entnahme von Speichelproben der Kinder ihre Vaterschaft zu überprüfen.

Begründet wurde dieses Gesetz mit dem Verweis auf das Persönlichkeitsrecht des Kindes, wonach das Kind ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe und es den Vater nichts angehe zu wissen, ob er überhaupt der Vater jenes Kindes ist oder nicht.

1 Kritik

Es gibt sowohl männliche als auch weibliche hwG-Personen, die keinen Überblick haben, mit welchen Partnern sie ggf. Nachkommen gezeugt haben. Männliche - als Casanova oder Weiberheld bezeichnet - sind vielerorts hochangesehen, während weibliche abwertend als Schlampe bezeichnet werden. Dies widerspricht zwar klar dem Gleichheitsgrundsatz. Die Ursache dafür ist aber möglicherweise, dass die biologische Tatsache, dass ein Mann theoretisch viel mehr Nachkommen als eine Frau haben kann, mit einem anderen Fühlen und Denken verknüpft ist, das ein Bemühen zur Folge hat, seine Gene so weit als möglich weiterzuvererben, und sich eher promiskuitiv verhält als eine Frau. Die unterschiedliche Bewertung der Geschlechter kann mit dem Gendiagnostikgesetz nicht einmal teilweise aufgehoben werden. Außerdem kann die Verwendung des Wortes Schlampenschutzgesetz als Verunglimpfung des Rechtssystems der Bundesrepublik Deutschland angesehen werden.

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