Zugangserschwerungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. Juli 2010, 15:00 Uhr

Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (ZugangserschwerungsgesetzZugErschwG) soll den Zugang zu Webseiten mit Darstellungen Pornografischer Handlungen im World Wide Web erschweren. Eine Strafverfolgung allein wegen des Aufrufs einer gesperrten Webseite bzw. Domain ist nach § 5 ZugErschwG untersagt.


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